In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen. Dies stellte kürzlich der Bundesgerichtshof klar. Der KreisSeniorenRat empfiehlt daher allen Besitzern eines solchen Schriftstückes, den Inhalt nach den neuesten Vorgaben zu prüfen.
Vortrag "Neue Vorgaben für Patientenverfügungen" von Rechtsanwältin Isabell Hutter-Vortisch am 28.09.2017, 16.00 Uhr – Eintritt frei
– Ort: KSR-Geschäftsstelle in der Ebersteinstraße 25, 75177 Pforzheim
– Dauer des Vortrags ca. 1 Stunde, anschließend Erfahrungsaustausch
Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. In ihm legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen der Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden. Zum Thema "Patientenverfügung" veranstaltet der KreisSeniorenRat Enzkreis-Stadt Pforzheim zusammen mit der Fachanwältin Isabell Hutter-Vortisch einen sehr informativen Vortrag zu den Neuerungen und geänderten Vorgaben, wie eine Patientenverfügung nach neuestem Recht formuliert sein soll.
Anmeldungen können per Email an info@kreisseniorenrat-pf.de
oder telefonisch unter 07231/32798 gestellt werden.
Die Geschäftsstelle ist unter der Woche täglich – außer dienstags – von 10 Uhr bis 12 Uhr besetzt.
Da die Teilnehmerplätze begrenzt sind, bitten wir Sie um rechtzeitige Anmeldung.
Aktuelle Infos und Vordrucke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim KreisSeniorenRat
Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. In ihm legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen der Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden.
Der Jurist spricht dann von einer Einwilligungsunfähigkeit. Eine solche Situation kann, zum Beispiel durch einen schweren Unfall, auch bei jungen Menschen völlig unvorhergesehen eintreten. Jeder einzelne sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema befassen.
Der Gesetzgeber sagt: Eine Patientenverfügung muss konkret und aussagekräftig formuliert werden. „Allgemeine Angaben wie der Wunsch nach ‚lebensverlängernden Maßnahmen‘ reichen nicht aus. Die genauen Umstände und Krankheiten, in denen man eine ganz bestimmte medizinische Behandlung wünscht, müssen präzise geschildert sein. Gleiches gilt für Maßnahmen, die unterlassen werden sollen.
Sind Passagen unklar formuliert, können sie unterschiedlich ausgelegt werden und sind für Ärzte nicht bindend.
Und: Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht? In der Geschäftsstelle des KreisSeniorenRats Enzkreis-Stadt Pforzheim in der Ebersteinstraße 25, 75177 Pforzheim erhalten Sie wissenswerte Informationen und Vordrucke.
Interessierte Senioren können unter 07231-32798 einen Informationstermin vereinbaren.
Die Geschäftsstelle ist unter der Woche täglich – außer dienstags – von 10 Uhr bis 12 Uhr besetzt.
Geschäftsstelle Kreisseniorenrat Pforzheim Enzkreis e.V. Ebersteinstr. 25 (Ecke Salierstraße), 75177 Pforzheim
Foto: Shutterstock.com/Alexander Rath
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